.
  • Sexarbeit ist eine legale Dienstleistung!
    Bordelle und Einrichtungen, die regelkonform betrieben werden, sollen unter Coronabedingungen und darüber hinaus geöffnet bleiben.
    Wir orientieren uns an bestehender Gesetzgebung und erkennen insbesondere das ProstituiertenSchutzGesetz als Leitgedanke und Handlungsgrundlage an.

    Damit geschützte & geregelte Arbeitsbedingungen für Sexarbeiter*innen und Zukunftsicherheit für legale Prostitutionsstätten gewährleistet werden können.
  • Was ist eigentlich

    #Sexarbeit?

    Unter Sexarbeit verstehen wir

    „eine einvernehmliche sexuelle Dienstleistung zwischen volljährigen Menschen gegen Entgelt.”

    Sexarbeit basiert folglich auf den Werten Selbstbestimmung sowie Freiwilligkeit und ist daher als eine Dienstleistung auf Augenhöhe zu sehen.

    Und was ist eine #Prostitutionsstätte?

    Eine Prostitutionsstätte ist die sichere Wirkungsstätte der Sexarbeiter*in und damit ein Gewerbebetrieb; egal ob klein oder groß.

    Seit der Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes 2017 müssen alle legalen Prostitutionsstätten umfangreiche Regeln zum Schutz der Sexarbeiter*innen erfüllen, Betreiber*innen einer Prostitutionsstätte müssen ähnlich wie beim Erhalt einer Gaststättenkonzession ein sauberes Führungszeugnis und weitete geprüfte Zuverlässigkeitsmerkmale aufweisen.


    Geschützte Sexarbeit
  •  

    Sexarbeit und das Betreiben eines Bordelles sind legale Dienst­leistungen.

    Immer wieder schürt eine kleine Gruppe von Sexkaufgegnern in den Medien und  in Teilen der Politik die Debatte über das sogenannte "Nordische Modell".

    Zwei wesentliche Merkmale des "Nordischen Modells" sind:
    Verbot von Sexkauf - der Kunde, der eine sexuelle Dienstleistung in Anspruch nimmt, soll bestraft werden
    Verbot von, bis dahin legalen & transparenten, konzessionierten Prostitutionsbetrieben in verschiedenster Ausgestaltung.
    Die geschützten Arbeitsplätze von Sexarbeiter*innen werden durch das "Nordische Modell" illegal, Sexarbeit kann nur noch im Untergrund ausgeübt werden.
    Die vergangenen Corona-Lockdowns und die dadurch bedingte Schließung aller Prostitutionsstätten möchten manche Kreise für die generelle Einführung eines Sexkauf- und Bordellverbots nutzen. Ein Verbot der Sexarbeit geht jedoch in die vollkommen falsche Richtung.
    Ihren Beruf auszuüben, wird den Sexarbeiter*innen durch das "Nordische Modell" zwar nicht verboten – Jedoch nimmt es den Sexarbeiter*innen die Möglichkeit, ihre Dienste in einer geregelten und legalen Infrastruktur anzubieten.

    Viele Beratungsstellen und Verbände warnen eindringlich vor einem Verbot von Sexkauf und/oder der Ausübung von Prostitution und der damit einhergehenden Kriminalisierung von Kunden, Sexarbeiter*innen und Bordellbetreiber*innen in Deutschland.
    Die Untersagung von Prostitution, bzw. der Prostitutionsbetriebe erhöht das Risiko von Prostituierten, Opfer von Gewalt oder anderer Straftaten zu werden und sich sexuell übertragbare Infektionen oder Covid zuzuziehen.
    Das Angebot sexueller Dienstleistungen wird durch Untersagung von Prostitutionsbetrieben und Verbot von Sexkauf nicht kleiner, sondern verlagert sich lediglich ungeregelt in den privaten Raum, ins Verborgene. Der perfekte Nährboden für kriminelle Infrastrukturen und organisierte Kriminalität!
    Organisationen wie Amnesty International setzen sich dafür ein, zum Schutz der Sexarbeiter*innen und besonders der jungen und migrantischen Frauen Sexarbeit nicht dem Ruf der Illegalität auszusetzen.

    Sexarbeit muss legal bleiben, da Sexarbeit eine wichtige soziale Funktion in der Gesellschaft hat!
    Legal geführte Bordelle sind transparent und bieten sichere und gute Arbeitsmöglichkeiten für Sexarbeiter*innen.
    Diese Betriebe müssen erhalten bleiben!


  • Ist-Situation

    Sexarbeit in Deutschland

    Ende 2018 waren rund 32.800 Menschen offiziell als Sexarbeiter*innen und 1.600 Prostitutionsgewerbe in Deutschland erfasst. So viele waren Ende 2018 bei den Behörden lt. dem Statistischen Bundesamt nach dem Prostituierten­schutzgesetz gemeldet.

    Im Jahr 2019 erhöhte sich die Zahl der erfassten Sexarbeiter*innen auf 40.369 und 2.167 Prostitutionsgewerbe. Durch das ProstSchG gelang es allmählich verlässliche Zahlen zu erheben.

    Im Jahr 2019 war der Großteil der Sexarbeiter*innen (78 Prozent) in Deutschland zwischen 21 und 44 Jahre alt, 17 Prozent waren älter als 45 Jahre und lediglich fünf Prozent, nämlich 2.100 Sexarbeiter*innen waren zwischen 18 und 20 Jahren alt.
    1927 wurde die Prostitution in Deutschland entkriminalisiert
    2002 wurde das Prostitutionsgesetz beschlossen. Seither ist die Ausübung von Prostitution nicht mehr sittenwidrig
    2017 das Prostituierten­schutzgesetz wurde beschlossen, das unter anderem eine Anmeldepflicht und Gesundheitsberatung vorsieht
    2020
    und
    2021
    Wiederholte coronapandemie-bedingte Schließung aller Prostitutionsstätten wollen die selbsternannten "Moralapostel" zur generellen Einführung eines Sexkaufverbots bzw. eines Verbotes der Prostitutionsgewerbe missbrauchen.
    Alle errungenen Fortschritte der letzten 20 Jahre zum Schutz der Sexarbeiter*innen und zur Legalisierung der Rotlichtbetriebe würden durch erneute Verbote zunichte gemacht.

  • Ist-Situation

    Stigmatisierung
    & Diskriminierung

    Obwohl seit 2002 die Ausübung der Prostitiution nicht mehr sittenwidrig ist, gibt es nach wie vor viele Vorurteile. Viele Sexarbeiter*innen fürchten sich davor, von ihrem Umfeld enttarnt zu werden und gesellschaftliche Stigmatisierung und Ausgrenzung zu erfahren. Denn Sexarbeit wird nach wie vor als unmoralisch und zwielichtig dargestellt und abgelehnt.

    Wir befürworten die allumfassende Entkriminalisierung der Sexarbeit und die Gleichstellung mit anderen Erwerbstätigkeiten. Sexarbeit muss endlich als normaler Beruf anerkannt werden, damit Sexarbeiter*innen denselben Schutz und dieselbe Sicherheit wie Dienstleiter*innen aus anderen Branchen erfahren und nicht unter Ausgrenzung oder Stigmatisierung leiden müssen.
    Dazu leisten wir auch im gelebten Alltag mit allen unseren Bezugsgruppen einen notwendigen Beitrag.Beim Feminismus geht es um Wahlfreiheit und körperliche Selbstbestimmung – genau wie bei der Sexarbeit.

    Bordellbetriebe, die vollumfänglich dem Prostituiertenschutzgesetz entsprechen, legal arbeiten, und bereits eine Konzession erhalten haben oder konzessionfähig sind, müssen endlich gesellschaftlich und politisch anerkannt und anderen Gewerbebetrieben gleichgestellt werden.

    Keine Ausgrenzung und keine Stigmatisierung von Bordellbetreiber*innen & Sexarbeiter*innen mehr!

  • Ist-Situation

    Coronakrise: Sexarbeit in Existenznot!

    Seit März 2020 durften Sexarbeiter*innen wegen der Corona-Pandemie für viele Monate nicht arbeiten. Die Bordelle blieben geschlossen. Durch diese Unterbindung verschärften sich bereits prekäre Lebens- und Arbeitsverhältnisse. Das führte bei vielen zur Existenzbedrohung. Aus der Not heraus arbeiteten viele Sexarbeiter*innen illegal und wurden so in kriminelle Strukturen gedrängt.

    Das geschieht bis heute fort. Die illegalen Strukturen haben sich verfestigt; Sexarbeit findet in der derzeitigen Situation oft in ungeschützten und unsauberen Arbeitsumgebungen statt, wodurch sich das Risiko der Infizierung mit sexuell übertragbaren Infektionen und Covid-19-Infektionen mangels Hygienekonzepten unkontrollierbar erhöht.
    Durch die Betriebsschließungen sind auch für die Bordellbetreiber*innen existenzbedrohende Zustände entstanden.
    Wenn Sexarbeit illegal ist, werden die Menschen der Fähigkeit beraubt, Entscheidungen über ihren eigenen Körper zu treffen und sich selbst und ihre Familien zu ernähren.

    Nur durch die Öffnung von genehmigten Betriebsstätten mit Hygienekonzepten kann ein sicheres Umfeld für  Sexarbeiter*innen & Kunden garantiert werden.

    Sexarbeit während Corona

    Wer wirklich etwas für Menschen in der Sexarbeit tun will, muss ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen verbessern.
  • Ja zur Sexarbeit - Ja zum Bordell

    Wir fordern die bundesweite Wiedereröffnung und Offenhaltung von ordnungsgemäß geführten Bordellen und Einrichtungen.

    Von der kleinen Ein-Personen-Arbeitsstätte bis zum mittleren und großen Betrieb der vielen Sexarbeiter*innen eine Plattform bietet, müssen alle geregelten Betriebe genausoviel Unterstützung und Wertschätzun erhalten wie Betriebe aus anderen Branchen

    Damit sichere und geschützte Arbeitsbedingungen für Sexarbeiter*innen gewährleistet bleiben.


    #IGS
  • Bordelle während der Pandemie