Drucksache 18/8556 Entwurf des ProstSchG und Begründung - Auszug:
Aufgrund der Intention der Regelungen im Prostituiertenschutzgesetz – Schaffung einer einheitlichen Grundlage zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen, zum Schutz der Gesundheit der in der Prostitution tätigen Personen und zur Verbesserung der ordnungsrechtlichen Instrumente zur Überwachung des Prostitutionsgewerbes – sind Regelungsalternativen, wie Ausnahmeregelungen für Kleinstbetriebe, Reduzierung der Pflichten oder späteres Inkrafttreten, nicht zielführend.
Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
Nicht alle Prostituierten sind von Ausbeutung, Gewalt und unzumutbaren gesundheitlichen Bedingungen tatsächlich betroffen. Die für sie bestehenden Risiken und Gefahren hängen jedoch in starkem Maße von den Bedingungen ab, unter denen Prostitution ausgeübt wird und sind damit einer Regulierung zugänglich.
Ohne behördlich durchsetzbare fachgesetzliche Vorgaben und deren überprüfbare Implementierung in der Praxis ist eine Verbesserung der Situation der in der Prostitution Tätigen nicht zu erwarten. Es gilt, die problematischen Aspekte des Tätigkeitsfeldes dadurch zu begrenzen, dass die Bedingungen, unter denen Prostitution praktiziert wird, in rechtsstaatlicher Weise geregelt und kontrolliert werden."
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